In der Sendung wurde folgendes angesprochen:
Steviablätter im Sud oder Tee gelten als unbedenklich. Die Extrakte hingegen werden als Zusatzstoffe nicht als Lebensmittel deklariert und sind bewilligungspflichtig. Die Extrakte sind weder in den USA, noch in der EU, geschweige denn in der Schweiz zugelassen. Die Situation ist unübersichtlich und wird wohl noch lange so bleiben, da die Schweiz das weitere Vorgehen mit der EU abstimmen will. Eine Einzelbewilligung zur Herstellung von steviagesüssten Getränken in der Schweiz wurde diesen Sommer vom BAG an die Firma Storms erteilt.
Sie können den Einstein-Bericht nochmals sehen, wenn Sie unten auf das Bild klicken. Sie werden dann zu SF1 geleitet, wenn Sie dort auf den weissen Pfeil im Bild mit der Steviapflanze klicken, können Sie den Filmbeitrag anschauen.
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