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Bundesgerichtsurteil vom 6. März 2007


In letzter Zeit wurden, im Zusammenhang mit einem Bundesgerichtsurteil, viel Unwahres über Stevia erzählt.
Was ist passiert? Im Dezember 2002 stellte eine Firma (Steviasol) für 4 verschiedene Steviaprodukte bei Swissmedic ein Zulassungsgesuch als Arzneimittel.
Swissmedic lehnte 2006 dieses Gesuch ab (ungenügende Forschungsresultate, welche die Wirksamkeit belegen würden), die Rekurs-kommission von Swissmedic ebenfalls. Das Bundesgericht wies im März 2007 die Beschwerde der Antrag stellenden Firma ab. Das Bundesgericht hat also festgehalten, dass Stevia kein Arzneimittel für Mundhygiene sei, nicht mehr und nicht weniger.
Dies hat nun zur Folge, dass die Firma ihre Steviaprodukte in Apotheken und Drogerien nicht mehr als Arzneimittel verkaufen darf.

Link zum Urteil

 

 

 

 
 
 

 
 

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      © Copyright: Verein Pro Stevia Schweiz   Letze Aenderung: 20.02.2011