Seit Jahrzehnten wächst das Süsskraut in manchem Schweizer Garten. In vielen Ländern ist Stevia eines der wichtigsten Zuckerersatzprodukte. Mitte der 80er Jahre lancierten Schweizer Drogisten hierzulande erstmals Stevia. Seit damals hat sich an der rechtlichen Situation nichts geändert, auch wenn verschiedene Medien zur Zeit vermehrt über die Problematik berichten. Denn offiziell ist Stevia seit über 20 Jahren in Europa nicht zugelassen.
Zu Stevia existieren mittlerweile über tausend Studien, welche die Unbedenklichkeit des Süsskrautes nahe legen. Zum seit Jahrhunderten in Paraguay und Argentinien verwendeten Süsskraut lässt nur eine Hand voll Studien ein Gefährdungspotenzial offen. Doch wer beabsichtigt, pro Tag 15 Kilo Stevia zu konsumieren, um der wichtigsten kritischen Studienanlage (von Bezutto, 1984) gerecht zu werden? Es wäre wohl eher möglich zehn Liter Wasser zu trinken – mit verheerenden Folgen. Die Forschung hat in den letzten 20 Jahren die Bedenken gegenüber Stevia weitestgehend ausgeräumt. In Japan beispielsweise konsumieren die Menschen seit über 30 Jahren Stevia als natürlichen Zuckerersatz – keine einzige problematische Folge dieses Konsums ist bekannt, und Japan hat in der Zwischenzeit die höchste Lebenserwartung der Welt erreicht.
Bei Stevia geht es schon lange ums grosse Geschäft. Coca-Cola will nächstens "Truvia" auf den Markt bringen. Für die Anwendung hat Coca-Cola bereits 24 Patente angemeldet. Truvia ist nichts anderes als Stevia mit einem höheren Rebaudiosid-Anteil.
Im Juni 2008 hat die JECFA (eine gemeinsame Kommission der Weltgesundheits-und Welternährungsorganisation) einen ADI-Wert von 0 - 4 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Bis zu diesem Wert erachtet die Kommission Steviol-Glucoside toxikologisch als unbedenklich.
Seit Frühling 2007 kursieren wieder einmal wilde Geschichten über Stevia, das nicht mehr im Verkauf zugelassen sei. Fakt ist: An Swissmedic wurde ein Antrag für die Zulassung von Stevia als Heilmittel für die Mundhygiene gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, und das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Abweisung des Zulassungsgesuch durch Swissmedic abgelehnt. Diese Negativ-Schlagzeilen verunsichern leider. Stevia kann zwar nicht mehr über Apotheken als Mundhygiene-Heilmittel verkauft werden. Aber: Stevia ist nicht verboten - Stevia ist nur nicht zugelassen!
Der Kantonschemiker von Bern äusserte sich in der "Berner Zeitung" vom 10. August 2007 in folgendem Sinne: Stevia sei ein Grenzfall. Es sei nicht direkt verboten.
Frau Nellen vom BAG äusserte sich am 26. Juli 2007 uns gegenüber, dass sie sehr froh wäre, wenn Stevia endlich zugelassen würde....
Seit dem 20.08.08 kann beim BAG für Steviol-Glycoside, sofern sie eine Reinheit von 95 % aufweisen und die übrigen JECFA-Spezifikationen erfüllen, ein Einzelantrag für die Zulassung als Süssungsmittel gestellt werden. Weitere Zulassungsschritte will das BAG mit der EU absprechen.
Bei der EU ist im Augenblick ein neues Zulassungsgesuch von der Eustas (Universität Leuven) hängig. Gleichzeitig ist am Verwaltungsgericht München eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung von Stevia hängig. Zuvor muss der Europäische Gerichtshof in Strassburg verschiedene Fragen zur Beweislastverteilung und zur Tiefe des Beweises klären. Eine Antwort ist nicht vor 2010 zu erwarten.
Pro Stevia Schweiz empfiehlt deshalb den Konsumentinnen und Konsumenten, Stevia auf eigene Verantwortung im Haushalt einzusetzen. Sowohl Kräuter wie Tropfen wie Steviosid-Pulver sind heute da und dort erhältlich. Die Pflanze können Sie via Ihren Gärtner beziehen. Verschiedene Kochbücher geben Tipps zur Anwendung.
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