Das von der EU verhängte Verbot bezieht sich auf Stevia
rebaudiana (Blätter und alle daraus hergestellten
Produkte incl. Steviosid) als neuartiges Lebensmittel
oder neuartigen Lebensmittelzusatz (Novel-Food-Verordnung
Nr. 258/97).
Die Begründung der EU lautet: Die gegenwärtige
Informationslage sei nicht ausreichend, um eine
umfassende gesundheitliche Unbedenklichkeit zu
garantieren. Vorliegende wissenschaftliche
Untersuchungen seien widersprüchlich und/oder
entsprächen in ihrer Durchführung keinem derzeitig
geltenden Standard.
Die vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss
angeführten wissenschaftlichen Arbeiten belegen jedoch
in ihrer gesamten Aussage die Vermutung der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit.
In den letzten vierzig Jahren wurden in der ganzen Welt
keinerlei Fälle einer Überdosis oder Toxizität von
Stevia beim Menschen gemeldet.
Dr. Daniel Mowrey, Direktor des "American Phytotherapie Research Laboratory“ stellt fest: „Nur wenige Substanzen
haben jemals so viele negative Ergebnisse in Bezug auf
Toxizität hervorgebracht wie Stevia. Praktisch jeder
vorstellbare Toxizitätstest wurde mit Stevia und den
entsprechenden Extrakten gemacht. Alle Resultate waren
negativ."
Dass Stevia bis heute als natürliches Süssungsmittel
in der EU noch nicht zugelassen worden ist, hat folgende
Ursachen:
- Stevia kann als
Naturprodukt nicht monopolisiert werden.
Entsprechend findet sich keine finanzkräftige Lobby,
die eine Zulassung anstrebt.
- Die EU möchte den
Binnenmarkt für Produkte aus Südamerika, China und
Japan nicht eher öffnen, bis eigene Anbau- und
Verarbeitungskapazitäten aufgebaut sind.
- Süssstoff- und
Zuckerindustrie scheinen Einfluss auf die
Entscheidungsfindung der zuständigen Kommissionen zu
nehmen.
Von 1998 bis 2002 finanzierte die EU ein
Stevia-Forschungsprojekt in Südspanien zur
Optimierung des Stevia-Anbaus und Entwicklung von
Erntetechniken. Geleitet wurde das Projekt von Dr.
Udo Kienle aus Stuttgart, der seit 1987
Stevia-Anbauversuche betrieb. Schlussergebnisse der
EU-Studie liegen noch nicht vor.
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